AGB
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der VisumCompany (Einzelunternehmer Frank Lehmann)
Stand: 07.06.2017
1. Geltungsbereich
Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der VisumCompany (im folgenden "Auftragnehmer" genannt) und ihren Kunden (im folgenden "Auftraggeber" genannt) gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung. Jegliche Abweichung muss ausdrücklich vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.
2. Vertragsabschluss
Alle Angebote verstehen sich freibleibend. Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge auch ohne Begründung abzulehnen.
3. Vertragsgegenstand
Die entgeltliche Leistung des Auftragnehmers umfasst sämtliche Dienste, die zur Erlangung von Visa bei ausländischen Missionen oder anderen Behörden notwendig sind, sowie die Beratung in Paßangelegenheiten, soweit diese nicht die Hoheitsrechte der Bundesrepublik Deutschland berühren und keine Rechtsberatung darstellen.
4. Leistungspflicht des Auftragnehmers
Da die Entscheidung über die Erteilung eines Visa oder über die Entsprechung eines Antrages auf Ausstellung eines Passes allein bei den ausländischen Missionen, bzw. zuständigen Behörden liegt, sichert der Auftragnehmer diese ausdrücklich nicht zu. Seine Verpflichtung besteht ausschließlich in der Erbringung der zur Beschaffung nötigen Dienstleistungen.
Der Auftragnehmer darf die Ausführung des Auftrags ganz oder teilweise auf Dritte übertragen. Dadurch entstehende Mehrkosten hat er selbst zu tragen.
Die Vertragsleistung ist jedenfalls mit der Beschaffung des Visas und der Übergabe an das vom Autraggeber bestimmte Versandunternehmen erfüllt. Wurde keine ausdrückliche Weisung erteilt, so kann der Auftragnehmer die Leistung bei Wahrung der Interessen des Auftraggebers nach billigem Ermessen erbringen, insbesondere für den Kunden die Art und den Weg des Versandes seiner Dokumente bestimmen. Falls für die Übermittlung der Reisedokumente weniger als 2 Werktage zur Verfügung stehen, ist die Einschaltung eines Kurierdienstes auch dann zulässig, wenn zuvor eine andere Weisung erteilt wurde. Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
5. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Übermittlung von Daten und Dokumenten.
Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer jede Änderung seines Namens, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner E-Mail-Adresse sowie seiner Bankverbindung umgehend mitzuteilen.
6. Fristbestimmungen
Soweit nicht in den jeweiligen Visabestimmungen etwas anderes genannt ist, gelten folgende Fristen: Zwischen dem Tag der Auftragserteilung und dem vom Auftraggeber genannten Reisedatum müssen 8 Werktage liegen. Alle notwendigen Daten und Dokumente müssen dem Auftragnehmer mindestens 5 Werktage vor dem beabsichtigten Reisedatum zugegangen sein. Wünscht der Auftraggeber eine Zustellung außerhalb Deutschlands, so verlängern sich die Fristen um jeweils 3 Werktage.
Bei späterer Auftragserteilung kommt ein Vertrag nur zustande, wenn der Auftragnehmer der Verkürzung ausdrücklich zustimmt. Eine verspätete Übermittlung von Daten oder Dokumenten gibt dem Auftragnehmer das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Übt er dieses aus, so steht ihm eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe des vereinbarten Entgelts zu.
7. Haftungsausschluss in bestimmten Fällen
Die Versagung eines Visas oder Passes durch ausländische Missionen und Behörden ist eine hoheitliche Maßnahme. Sie begründet keinerlei Haftung des Auftragnehmers.
Konnte ein Visa oder Pass nicht bzw. nicht rechtzeitig beantragt werden, weil der Auftraggeber seine o.g. Mitwirkungspflichten nicht erfüllt hat, so ist eine Haftung ebenfalls ausgeschlossen.
Ebensowenig haftet der Auftragnehmer für fehlerhafte oder verspätete Zustellung durch das beauftragte Versandunternehmen.
Schließlich kommt keine Haftung in Betracht, wenn Verzögerungen bei der Bearbeitung durch die ausländischen Missionen oder anderen Behörden auftreten. In diesem Fall beschränkt sich die Leistungspflicht des Auftragnehmers darauf, die Anträge und Dokumente rechtzeitig zu übermitteln und den Auftraggeber unverzüglich über eintretende Verzögerungen zu informieren.
8. Anzuwendende Sorgfalt
Der Auftragnehmer erbringt seine Dienstleistungen unter Beachtung der erforderlichen Sorgfalt. Für Änderungen der in den Visabestimmungen genannten Fristen bzw. erforderlichen Dokumenten steht er nur beschränkt ein. Änderungen, die weniger als 7 Werktage vor Auftragserteilung durch die ausländischen Missionen oder anderen Behörden bekannt gegeben wurden, müssen noch nicht berücksichtigt werden.
9. Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer haftet für Pflichtverletzungen nur, soweit sie auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurück zu führen sind.
10. Untypische Schäden
Schadensersatz wird außerdem ausgeschlossen für Schäden, für die die beabsichtigte Reise bzw. deren Datum nur die Grundlage bilden sollte. Es kommt also keine Haftung für etwa entgangene Vertragsabschlüsse oder die Inanspruchnahme durch Dritte wegen nicht rechtzeitiger Leistungen am Reiseziel in Betracht.
11. Auslagen
Auslagen des Auftragnehmers zur Auftragsdurchführung (Gebühren, Steuern, etc.) hat der Auftraggeber zu ersetzen, sobald sie entstanden sind. Das gilt unabhängig davon, ob das Vertragsverhältnis vorzeitig beendet wird.
12. Vergütung
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Preisliste. Diese ist nach Dringlichkeit der Bearbeitung gestaffelt.
13. Gesamtentgelt
Das vom Auftraggeber zu entrichtende Gesamtentgelt setzt sich zusammen aus den Gebühren der ausländischen Missionen und Behörden, der Vergütung, den Versandkosten und ggf. nötigen sonstigen Auslagen.
Ist der Auftraggeber Privatkunde, so erfolgt die Zahlung durch Erteilung einer Einzugsermächtigung. Ist er Kaufmann i.S.d. HGB, so erfolgt Rechnungslegung.
14. Zahlungsverzug
Falls eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, kann der Auftragnehmer die Zahlung anmahnen, sobald ein Einzugsversuch fehlgeschlagen ist. Hierbei entstehende Kosten hat der Auftraggeber zu erstatten. Ist die Zahlung nach Rechnungslegung vereinbart, so gilt als Frist des Zahlungseingangs auf das Konto des Auftragnehmers der 10. Tag nach Rechnungsdatum. Danach kann der Auftragnehmer den Auftraggeber durch eine Mahnung in Verzug setzen. Für diese ist eine Aufwandsentschädigung von 5,00 € zu ersetzen. Für die Dauer des Verzuges sind Zinsen in Höhe von 2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu entrichten.
15. Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die übermittelten Daten ausschliesslich zur Beantragung des Visas zu verwenden und insbesondere keine Daten an Dritte weiterzugeben, wenn es nicht für die Vertragsleistung erforderlich ist. Eine Weitergabe zu Werbezwecken ist ausdrücklich ausgeschlossen.
16. Ortsbestimmung und anzuwendendes Recht
Erfüllungsort der Leistungen auf Grund dieses Vertrages ist Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
17. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Etwaige Lücken sind im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen.
18. Zusätzliche Bestimmungen für Kaufleute
Der Gerichtsstand ist Berlin.