Transitvisum

Allgemeine Informationen

Für die Einreise in die Russische Föderation wird ein gültiges Visum benötigt, welches in einer Konsularvertretung der Russischen Föderation in Berlin, Bonn, Frankfurt am Main, Hamburg, Leipzig oder München rechtzeitig vor der Reise beantragt werden muss.

Gemäss dem Aktionsplan zur Gründung der Zollunion zwischen Russland, Kasachstan und Belarus im Rahmen der Euroasiatischen Wirtschaftsgemeinschaft werden seit dem 1. Juli 2011 alle Verkehrsarten zwischen den Mitgliedstaaten der Zollunion als innerer Verkehr betrachtet. Dementsprechend benötigen die durch das Territorium der Russischen Föderation in die Zollunionsstaaten reisenden Bürger der Drittländer ein Transitvisum.

Für die Ausstellung des Transitvisums Russland benötigen wir:

  • 1 Visumantragsformular (Online-Antrag) der Russischen Föderation (siehe Link rechts)
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto (in Farbe, möglichst aktuell)
  • original Reisepass mit einer Restgültigkeit von mind. 6 Monaten
  • Kopie des Visums für das Drittland (sofern notwendig)
  • Ausgefüllte Erklärung über Transit (siehe Download rechts)
  • Fahr- oder Flugtickets
  • Auslandskrankenversicherungs-Bestätigung (siehe Beispiel rechts)
  • Kopie der Meldebestätigung bzw. Aufenthaltstitel (nur für ausländische Passinhaber).

Zusätzliche Informationen zum Transitvisum Russland

  • Die Versicherungsbestätigung darf nicht älter als 3 Monate sein. Die Bestätigung sollte folgende Punkte beinhalten: Kontaktdaten des Versicherungsunternehmens, vollständigen Namen des Antragstellers, Nummer der Versicherungspolice muss für den gesamten Reisezeitraum bzw. der gesamten Visumdauer gültig sein (bei mehrmalige Einreise für die erste Reise), Mindestdeckungsbetrag von €30.000,00 ausweisen.
  • Es gibt zwei Arten von Transitvisa, für die einmalige Ein- und Ausreise oder für die zweimalige Ein- und Ausreise.

  • Das russische Konsulat hat eine externe Agentur mit der Annahme und Prüfung der Unterlagen vorgeschaltet. Die private Agentur berechnet für diese Tätigkeit eine zusätzliche Gebühr in Höhe von etwa 30,00 Euro (inkl.MwSt) für die normalige Bearbeitung und 60,00 Euro für die Expressbearbeitung.
  • Wenn ein Kind ohne Eltern (mit Begleitperson) oder mit einem Elternteil nach Russland reist, sollen die Eltern bei einem deutschen Notar eine Erklärung fixieren, dass Sie mit der Reise einverstanden sind.
  • Die Einreise nach Russland trotz gültigen Visums kann verweigert werden, sofern sich an den Grenzstellen entsprechende Hinweise ergeben.
  • Eine Flugbestätigung ist nur erforderlich wenn eine Expressbearbeitung innerhalb von 2-4 Konsulartagen erfolgen soll.
  • Für Bürger aus Drittländern ist grundsätzlich ein Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland erforderlich, ansonsten soll das Visum im Heimatland beantragt werden.

  • Für Ausländer besteht eine Meldepflicht bei Aufenthalten über 72 Stunden in der Russischen Föderation. Die Meldung muss bei der lokalen Polizei erfolgen. Übernachtet man in einem Hotel, übernimmt das Hotel diese Meldung automatisch. Bei Unterbringung in einem Privathaushalt muss diese Meldung selbst vorgenommen werden.

Preise & Bearbeitungszeit

Die Höhe der Konsulargebühren richten sich nach der zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit.

  • Normale Bearbeitung (ca: 10 Arbeitstage) - 35,00 Euro pro Visum (alle Visakategorien)
  • Express-Bearbeitung (2-3 Arbeitstage) - 70,00 Euro pro Visum (alle Visakategorien)

Für ausländische Antragsteller können andere Preise gelten. Bitte fragen Sie uns.

Unser Service für Ihr Transitvisum Russland

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  • Schicken Sie Ihre Unterlagen je nach Dringlichkeit per Einschreiben oder Kurier an die VisumCompany nach Berlin. Sobald Ihre Unterlagen eingetroffen sind, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
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